26.11.2019: Vorsorgevollmachten für Unternehmerinnen

Im November-Netzwerktreffen ging es um Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Notfallmanagement. Wer vertritt Sie, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit Ihre Vermögens- und Versicherungsangelegenheiten nicht mehr selber regeln können? Im privaten Bereich haben sich viele mit diesem Thema schon beschäftigt, aber wie sieht es mit der Notwendigkeit für Unternehmerinnen bzw. deren Unternehmen aus? Auf die Einführung ins Thema war Kerstin Lücker (Versicherungsagentur Lücker) bestens vorbereitet. Kerstin Lücker sagt: "Ich war im Mai diesen Jahres selber auf einer Informationsveranstaltung zum Thema und musste feststellen, dass mir gar nicht bewusst war, dass wenn meinem Mann oder mir etwas passiert, der Ehepartner oder die Kinder nicht automatisch vertretungsberechtigt sind." Das Thema ist nicht  nur für Selbstständige interessant, sondern für alle, die bisher nichts geregelt haben.

Vertretungssituationen treten nicht nur im Alter, sondern auch nach einem Unfall oder Krankheit ein, etwa 12 Mio. Vertretungsrisiken gibt es pro Jahr in Deutschland. Hat man nichts geregelt, wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt, um die finanziellen und rechtlichen Sachen des Betreuten zu regeln. Dies ist nicht unbedingt immer im Sinne der Familie. Ist man zudem als Unternehmerin oder Freiberuflerin tätig, ergeben sich auch hier ohne rechtlich gesicherte Vollmachten große Probleme. In ihrer Versicherungsagentur klärt Kerstin Lücker Interessenten auf und begleitet, wenn erwünscht, diese auch bei der Erstellung der Vollmachten. Ihr Motto: "Bleiben Sie selbstbestimmt und entlasten Sie im Notfall Ihre Familie!"